Österreich · Beschwerde eingebracht

Jeder Krypto-⁠Kunde wird jetzt gemeldet. Wir gehen dagegen vor.

Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Börsen, Broker und Apps, dem Finanzamt jedes Jahr zu melden, wer du bist und wie viel du gehandelt hast, ganz ohne Verdacht.

Bin ich betroffen?

Kaufst oder verkaufst du Bitcoin oder andere Kryptowerte über eine Börse, einen Broker oder eine App?

Dann bist du betroffen.

  • Ans Finanzamt: jedes Jahr Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuernummer und Steuerwohnsitz, dazu je Kryptowert die Jahressummen deiner Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte und Übertragungen. Was du auf deine eigene Wallet überträgst, bei der nur du die Schlüssel hast, steht als Summe darin, ohne Wallet-Adresse.
  • Beim Anbieter: Ausweis, Wallet-Adressen und einzelne Transaktionen. Die Geldwäschevorschriften verlangen, sie derzeit bis zehn Jahre nach Ende der Kundenbeziehung aufzubewahren.
  • Wann: Anbieter in Österreich melden zum ersten Mal bis 31. Juli 2027. Wohnst du in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, geht die Meldung bis 30. September 2027 an die Steuerbehörde dort.
Was gemeldet wird

Dann meldet DAC8 dich nicht.

  • Das gilt, solange du nie über eine Börse, einen Broker oder eine App kaufst oder verkaufst.
  • Kaufst du doch dort und holst die Bitcoin in deine eigene Wallet, steht der Wert dieser Übertragungen in der Regel als Summe in der Jahresmeldung des Anbieters, ohne Wallet-Adresse.
  • Warst du 2020 oder später Kunde bei einem Anbieter, muss er Ausweis, Wallet-Adressen und Transaktionen nach den Geldwäschevorschriften derzeit bis zehn Jahre nach Ende der Kundenbeziehung aufbewahren.
Häufige Fragen

Das hängt davon ab, wo du kaufst.

  • Als Anbieter gelten Börsen, Broker und Apps, bei denen du Kryptowerte kaufst oder verwahren lässt, auch Banken mit Krypto-Angebot.
  • Dein Anbieter muss dich informieren, bevor er zum ersten Mal meldet.
Was gemeldet wird

Was mit deinen Daten passiert

Max ist erfunden, die Fälle sind echt.

Deine Daten liegen an immer mehr Stellen.

Börse: Ausweis und Geschäfte. Wallet-Hersteller: Lieferanschrift beim Gerätekauf. Steuertool: Daten mehrerer Börsen und Wallets. Und sie geben Daten weiter, an Stellen, die du nie ausgesucht hast.

Ab 2027 meldet dich die Börse jedes Jahr automatisch.

Ans Finanzamt, ohne Wallet-Adressen. Die Börse muss die Meldedaten zehn Jahre nach dem betreffenden Kalenderjahr löschen. Andere Kundenunterlagen können länger bleiben.

Ohne Wallet-Adressen. Meldedaten: Löschung nach zehn Jahren. Andere Kundenunterlagen können länger bleiben.

Gespeichert, gehackt und verkauft.

Börsen, Steuertools, Wallet-Hersteller und Finanzverwaltungen haben solche Daten schon verloren. Nach einem Datenleck fehlt nichts, aber deine Daten liegen in fremden Händen, für immer.

Nach einem Datenleck liegen deine Daten in fremden Händen, für immer.

Aus den Daten wird eine Zielliste.

Sortiert nach Bestand, mit Wohnadresse.

Dein Profil wird zum Angriffsziel.

Bitcoin in der eigenen Wallet ist wie Bargeld daheim: deine Sache.

Wie Bargeld daheim: Niemand sollte wissen, wer wie viel hat.

Max ist erfunden, die Fälle sind echt.

Gefährlich wird es, wenn bekannt ist, wer wie viel hat.

Anbieter, Steuertools und Behörden haben solche Daten schon verloren, zusammengezählt über rund 46 Millionen Menschen. In der EU wurden 2026 bisher 64 Angriffe auf Krypto-Besitzer öffentlich bekannt, im ganzen Jahr 2025 waren es 45. Die wirkliche Zahl ist höher: Allein in Frankreich zählte das Innenministerium im ersten Halbjahr 2026 bereits 77 Entführungen, Freiheitsberaubungen und Erpressungen oder Versuche.

Es geht um mehr als Steuern.

Alle Gründe

Erst Zinsen, dann Konten. Jetzt Krypto.

Was das Finanzamt automatisch über Privatpersonen erfährt, wird seit 2005 immer mehr. Krypto-Anbieter melden jetzt auch Kunden im Inland, und die nächste Erweiterung ist schon vorgeschlagen.

  • Zinsen aus dem Ausland
  • Löhne, Pensionen, Immobilien im Ausland
  • Konten im Ausland samt Kontostand
  • Ausweis- und Kundendaten der Banken
  • Einnahmen über Online-Plattformen
  • Deine Kryptowerte, auch im Inland
  • Zugriff auf Register, auch für Immobilien und Pensionen, geplant ab 2028
Wie es wuchs und was es bringt

Wir bringen DAC8 vor Gericht.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel (CERHA HEMPEL) hat im Oktober 2026 als Kunde eines Anbieters Beschwerde eingebracht. Wir sind überzeugt, dass die Erfassung aller Kunden ohne Verdacht gegen Grundrechte verstößt.

  1. Anbieter
  2. Datenschutzbehörde Jetzt

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